Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich für die Mitgliedschaft in der Stadtjugendkapelle einen jährlichen Vereinsbeitrag sowie für die Dauer der Ausbildung einen monatlichen Ausbildungsbeitrag entrichten muss.
Die aktuellen Beiträge findest du hier.
Die Mitgliedschaft in der Stadtjugendkapelle ist bei entsprechenden musikalischen Fähigkeiten mit der späteren Aufnahme in das Orchester verbunden. Damit wird die Mitwirkung an den Auftritten des Orchesters für jedes Orchestermitglied verbindlich.
Mit der Kündigung müssen alle Gegenstände, die Eigentum der SJK sind, unverzüglich im ordentlichen Zustand zurückgegeben werden. Beiträge werden nicht zurückerstattet. Das erste Vierteljahr gilt als Probezeit. Der Mitgliedsbeitrag und der Ausbildungsbeitrag sind sofort fällig.
Die Vereinssatzung sowie die Beitrags- und Gebührensatzung wurden mir/uns ausgehändigt bzw. zugänglich gemacht und sind mir/uns bekannt.
Hiermit erkläre/n ich/wir mich/uns mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner/unserer personenbezogenen Daten, entsprechend der Datenschutzerklärung, einverstanden.
Mit Aufnahme in den Verein erkläre/n ich/wir mich/uns mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner/unserer personenbezogenen Daten, entsprechend der Datenschutzerklärung Mitglieder (Stand 05/2017), einverstanden.